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Tuesday, September 1, 2020

Feuerwehr klagt: Notruf wählen – und nicht Bekannte aus dem Dorf anrufen - kreiszeitung.de

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Was tun, wenn man eine miauende Katze hoch oben in den Baumwipfeln entdeckt? „Auch wenn man den Ortsbrandmeister oder andere Feuerwehrleute aus dem Dorf kennt, bitte immer die Notrufnummer 112 wählen oder die Polizei unter 110 verständigen“, sagt der Visselhöveder Feuerwehrsprecher Sebastian Kurz.

  • „Man kennt sich ja“: Die Feuerwehr klagt über private Alarmierung.
  • Viele rufen bekannte Feuerwehrleute aus dem Dorf an.
  • Besser: Immer den Notruf 112 oder 110 wählen.

Visselhövede – Weil eine Katze im Baum nun mal keine ernste Gefahr sei, weil sie „herunter kommt, wenn sie Hunger hat“, werde das von der Leitstelle dem Anrufer entsprechend mitgeteilt, beziehungsweise würden über die Leitstelle die zuständigen Behörden eingeschaltet.

Denn neben Lappalien gebe es im Feuerwehralltag auch ernste Situationen für Leib und Leben von Menschen. „Und genau da wollen wir die Ortsbrandmeister und ihre Leute durch den Hinweis auf die 112 ein wenig aus der Schusslinie nehmen“, betont Kurz, der darauf hinweist, dass es leider häufiger vorkomme, dass die Brandmeister privat informiert würden, weil „man sich ja kennt“.

Feuerwehr braucht offiziellen Einsatzauftrag

Aber wenn der Feuerwehrchef aus dem Dorf XY privat einen Anruf bekomme, dass eine Person hinter einer verschlossenen Haustür liege und sich nicht mehr rühre, dann könne es auch sein, dass der Brandmeister gar nicht vor Ort sei oder selbst die Alarmkette zunächst in Gang setzen müsse. „Das kostet viel Zeit und bedeutet enorm viel Verantwortung, die so gar nicht übernommen werden kann“, stellt Kurz klar. „Klar helfen wir gerne, nur braucht die Feuerwehr als Einrichtung der Stadt einen offiziellen Einsatzauftrag.“

Doch warum ist dies so? Die Helfer sind nämlich sonst nicht über die Feuerwehrunfallkasse versichert. „Einen Schutz gibt es nur von der Anfahrt zum Feuerwehrhaus bis zur Beendigung der Feuerwehrtätigkeiten, wenn die Kameraden offiziell zu einem Einsatz alarmiert werden.“ Im Klartext: Ohne den Auftrag zur Gefahrenabwehr durch eine Alarmierung über die Feuerwehrleitstelle, der die Wehren auch erst berechtigt, Sonderrechte im Straßenverkehr in Anspruch zu nehmen, geht in der Regel nichts.

Kurz: „Wir Bürger und damit auch die Feuerwehrkräfte zahlen für den Brandschutz und technische Hilfe indirekt über Steuerabgaben. Darum dürfen wir nicht mal eben privat mit Feuerwehrmitteln rausfahren und ohne offiziellen Auftrag von der Stadt gekauftes Ölbindemittel verwenden.“

Feuerwehr: Anruf bei der 112 viel effektiver

Vereinzelt habe es auch direkte Anrufe bei Ortsbrandmeistern oder deren Stellvertretern mit den Worten gegeben, „dahinten habe ich Rauch gesehen, vielleicht solltet ihr mal hinfahren“.

Ein Anruf bei der 112 sei viel effektiver, denn eine Alarmierung der jeweiligen Feuerwehr könne so in einer Minute erledigt sein. „Der Anruf beim Ortsbrandmeister und das Schildern der Lage sowie die entspannte Bitte mal nachzusehen, kann fünf bis 20 Minuten dauern. Je nachdem, ob der Ortsbrandmeister den Anrufer unterbricht und zügig die Leitstelle mit Informationen aus zweiter Hand versorgt, oder ob er selbst die noch nicht vorhandene Einsatzstelle anfährt.“

Eine private Information könne den Feuerwehrleuten auch im Hauptberuf einige Schwierigkeiten bereiten, denn nur eine Alarmierung der Kameraden über die Leitstelle per Funkmeldeempfänger und/oder Sirene gebe den Arbeitnehmern nach dem Niedersächsischen Brandschutzgesetz das Recht, die Arbeit zu unterbrechen.

Leute in der Leitstelle können Situationen gut einschätzen

Aber was ist denn ein offizieller Einsatz eigentlich? „Grob gesagt, ein Tätigwerden der Feuerwehrkräfte im Zuge der Gefahrenabwehr“, so Kurz, der auch die Stichworte Versicherungsschutz, Verwendung von Stadteigentum und das Feststellen des Verursachers für eine eventuelle Abrechnung über dessen Versicherung nennt. Das Befüllen von Pools gehört nicht zu den Aufgaben der Feuerwehr, wie jüngst die Stadt Nordhorn hervorhob.

„Wenn die Feuerwehr keine Gefahr nach der Prioritäts-Reihenfolge feststellt, dann ist dies auch keine Aufgabe der Gefahrenabwehr, sondern vielleicht eher was für den Bauhof oder das Ordnungsamt. Und das weiß niemand besser, als die erfahrenen Leute in der Leitstelle, die eine Situation gut einschätzen können“, sagt Kurz.

Rubriklistenbild: © Kurz




September 01, 2020 at 02:37PM
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